Was ändert sich rechtlich im Jahr 2014?
Veröffentlicht von Rechtsanwältin Sandra Segl in Gesetzesänderungen 2014 · 6 Januar 2014
Tags: Verkehrsrecht, Verbraucherschutz, Prozesskostenhilfe
Tags: Verkehrsrecht, Verbraucherschutz, Prozesskostenhilfe
Gesetzliche Änderungen im Jahr 2014!
Im Jahr 2014 werden einige Regelungen auf gesetzlicher Ebene geändert.
Dabei treten manche Veränderungen bereits zum Jahresanfang in Kraft. Die meisten Änderungen ergeben sich aber erst im Laufe des Jahres 2014.
Generell lässt sich sagen, dass sich im Jahr 2014 nichts ganz Wesentliches auf Gesetzesebene ändern wird. Aber Einiges ist vor allem für Verbraucher, Rechtssuchende und Verkehrsteilnehmer sehr wichtig
und man sollte über die Neuerungen unbedingt Bescheid wissen.
Die Regelungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe verschärfen sich zum 1.1.2014. Dabei werden an das Vorliegen der Bedürftigkeit strengere Masstäbe geknüpft. Auch die Formulare für die Beantragung ändern sich.
Zum 1.5.2014 wird das neue Punktesystem eingeführt. Das bisherige Verkehrsregister wird umbenannt in Fahreignungsregister. Das neue Punktesystem kennt zudem nur noch drei Arten von Verstößen im Verkehr.
a) einen Punkt: Ordnungswidrigkeiten (auch OWi abgekürzt), die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen
b) zwei Punkte: Ordungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis
Zum 1.5.2014 wird das neue Punktesystem eingeführt. Das bisherige Verkehrsregister wird umbenannt in Fahreignungsregister. Das neue Punktesystem kennt zudem nur noch drei Arten von Verstößen im Verkehr.
a) einen Punkt: Ordnungswidrigkeiten (auch OWi abgekürzt), die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen
b) zwei Punkte: Ordungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis
c) drei Punkte: Straftaten, die den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen
Die Regelungen zur Tilgung
Die Regelungen zur Tilgung von Punkten, die bisher für den Laien kaum zu durchschauen waren, werden durch fest stehende Tilgungsfristen für die jeweiligen Verstöße ersetzt.
Der Verbraucherschutz wird ab dem 1.1.2014 durch das so genannte "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" gestärkt.
Die Regelungen zur Tilgung
Die Regelungen zur Tilgung von Punkten, die bisher für den Laien kaum zu durchschauen waren, werden durch fest stehende Tilgungsfristen für die jeweiligen Verstöße ersetzt.
Der Verbraucherschutz wird ab dem 1.1.2014 durch das so genannte "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" gestärkt.
a) Abmahnungen: Rechtsanwälte dürfen von Verbauchern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung, wie zB illegales Herunterladen von Filmen begehen, bei Abmahnungen maximal eine Gebühr von 155,30 Euro (plus Auslagenpauschale und Umsaztzsteuer) verlangen.
b) Inkasso: Die Kosten für Inkasso wurden gedeckelt und die Regelsätze reguliert.
a Telefonwerbung: Verträge über Gewinnspieldienste bedürfen für ihre Gültigkeit künftig einer Form. Diese müssen per Fax oder Email bestätigt werden.
Was ändert sich für Rechtssuchende 2014?
Was ändert sich für Verkehrsteilnehmer im Verkehrsrecht 2014?
- ändert sich für Verbraucher 2014?
Was
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